Folgende Punkte sind vor, während und nach dem Auftritt einzuhalten, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Auftritts gewährleisten zu können:
Bühnenanweisung
- Bei Ankunft des Künstlers bzw. dessen Crew muss die Zufahrt zum Veranstaltungsort mit einem Transporter ohne Hindernisse frei befahrbar sein und ausreichend Platz zum Be- und Entladen in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung stehen. Um einen pünktlichen Beginn gewährleisten zu können, wird ein kostenloser Parkplatz für den Transporter und mindestens ein PKW-Begleitfahrzeug benötigt.
- Der Künstlereingang sollte deutlich zu erkennen bzw. gekennzeichnet sein.
- Der Zugang zur Bühne muss frei zugänglich und der Bühnenaufgang mindestens 1,5 m breit sein. Die Bühne muss mindestens 8 m breit x 6 m tief und der gesamte Bühnenbereich überdacht und vor witterungsbedingten Einflüssen wie z.B. Niederschlag / Wind geschützt sein.
- Auf der Bühne muss ein separat abgesicherter Stromanschluss (230V / 16A) bereitstehen und alle Stromquellen müssen mit wirksamen Überspannungs- und FI-Schutz versehen sein. Für Schäden am Equipment, verursacht durch mangel- oder fehlerhafte Stromversorgung, haftet der Veranstalter.
- Ebenfalls muss auf der Bühne die Möglichkeit zum Einschleifen des Signals des Künstlers in die Vor-Ort vorhandene Beschallungsanlage bereitstehen (2x XLR mit Line-Pegel) und dem Tontechniker des Künstlers freien Zugang zu dieser und zum FOH-Platz gewährt werden.
- Vom Veranstalter eingesetzte Funkanlagen (z.B. Funkmirofon- oder IEM-Monitoringanlagen) und WLAN-Geräte (z.B. Router oder Repeater) sind während des Auftritts abzuschalten. Abweichungen hiervon bedürfen im Vorfeld gesonderter Absprache.
Technischer Ansprechpartner
Norbert Hesse (+49 176 62160175)
Folgende Funkfrequenzen werden von uns verwendet:
In-Ear-Monitoring
- 476,500 Mhz (Sennheiser ew IEM G4 A1, Bank 2, Channel 2)
- 488,600 Mhz (Sennheiser ew IEM G4 A1, Bank 2, Channel 6)
- 616,650 Mhz (Shure PSM 300 K12, Group 4, Channel 4)
Funkmikrofon
- 521,125 Mhz (Shure H8E, Group b, Channel 3)